FAQ!

Alles genau geregelt.

Das Wichtigste auf einen Blick

Dafür gibt es klare gesetzliche Regelungen – wie für das Pfandgeschäft überhaupt. Sollten Sie Ihr Pfand nicht auslösen können, müssen wir es meistbietend versteigern. Ergibt sich daraus ein Erlös, der höher ist als die Summe aus Darlehen, Zinsen, Gebühren und anteiligen Verwertungskosten, geben wir diesen Überschuss an Sie weiter. Gegen Vorlage Ihres Pfandscheins erhalten Sie den Überschuss bei uns im Zentral Pfandleihhaus Kassel. Die Frist beträgt 3 Jahre. Nicht ausgezahlte Überschüsse gehen an die Stadt Kassel. Dazu sind wir verpflichtet.

Die angemessene Beurteilung jedes Pfandgegenstands ist in unserem eigenen Interesse. Sie können also sicher sein, dass Sie einen fair und objektiv ermittelten Gegenwert für Ihr Pfand erhalten.

Wir vergeben unbürokratisch Kredite mit 3-monatiger Laufzeit gegen Verpfändung:

  • Schmuck (Gold/Silber/Platin und Markenschmuck)
  • Uhren (Armbanduhren / Taschenuhren wenn vorhanden bitte mit Kasten, Papieren und Rechnung)
  • Münzen / Medaillen
  • Porzellan (wertbeständige Marken, wie Meissen, Villeroy & Boch usw.)
  • Bestecke, Kerzenleuchter, Tabletts, Korpus-Ware aus Silber mindestens 800 gestempelt oder hochwertige Markenware
  • Schreibgeräte (hochwertige Marken z.B. Montblanc, Pelikan, Cartier usw.)
  • Feuerzeuge (Dupont, Cartier usw.)
  • Musikinstrumente (Gitarre, Saxophon, Akkordeon, usw. kein Klavier und ähnlich große Instrumente)

Technische Geräte generell nur mit Rechnung, Originalverpackung, Gebrauchsanweisung, komplettem Zubehör und nicht älter als 1 Jahr ab Kaufdatum.

  • Mobiltelefone, Tablets, Laptops
  • moderne Spielekonsolen
  • Fotoapparate digital und analog (hochwertige Marken Sony, Panasonic, Leica, Minox, Canon, Minolta usw.)
  • Heimwerker-Werkzeug (hochwertige Markenware z.B. Bosch, Makita, Hilti usw.)
  • Hochwertige Küchenmaschinen (Thermomix)

Wir beleihen keine aktuellen bzw. noch abzuzahlenden Ratenkäufe

(Vorzeitige Ablösungen von Ratenkäufen müssen schriftlich vorliegen).

  • Möbel, Waffen, Fahrräder, Autos, Motorräder, Versicherungspolicen, Schecks, Grundstücke, Autoradios, Kleidung jeglicher Art
  • aktuelle bzw. noch abzuzahlenden Ratenkäufe (vorzeitige Ablösungen von Ratenkäufen müssen schriftlich vorliegen).

Im Prinzip solange Sie möchten. Sie können jederzeit zu den Geschäftszeiten zu uns kommen und Ihr Pfand auslösen. Soll das Pfand länger als 4 Monate im Zentral Pfandleihhaus Kassel verbleiben, müssen Sie lediglich den Pfandkreditvertrag mit uns verlängern.

Kosten
und Laufzeit

Bei einem Pfandkreditvertrag entrichten Sie monatliche Zinsen und Gebühren und zwar rückwirkend für die Zeit der Beleihung. Sie können Ihre Wertsachen jederzeit auslösen und die Laufzeit beliebig oft um jeweils 3 Monate verlängern.

Unsere
Konditionen

  • 3 Monate reguläre Vertragslaufzeit
  • plus ein weiterer Monat bis zur Einlösung oder Vertragsverlängerung
  • Mit Ablauf des 4. Monats entscheiden Sie, ob Sie das Pfand zurücknehmen, den Vertrag verlängern oder das Pfand in die Versteigerung gehen lassen.

Sie zahlen bei
Auslösung Ihres Pfandes

  • 1 % Zinsen für den Darlehensbetrag pro Monat
  • plus die gesetzlich geregelte Gebühr für die Versicherung und Verwahrung des Pfandes entsprechend der Höhe des Darlehensbetrages
  • plus Darlehensbetrag

 

Beispiel

 

Darlehen                                 300,00 €

Darlehenszins                              3,00 €

Darlehensgebühr                         6,50 €

Rückzahlung                            309,50 €

 

Wenn Sie das Darlehen von 300,00 Euro innerhalb eines Monats zurückzahlen, betragen die Zinsen und Gebühren für diesen Zeitraum 9,50 Euro.